Barent Sea by Endlager

Dear customers
while in Switzerland government confessed to be money laundry for all Hamas as stolen to UNRWA mones to NY BScene Swissness now menacing as NATO should all hostage taking and rest by also UN Offices fear as all of them insiste on human trafficking to get a reservoir on EU cattle like as for
only humilation and mutilation and so forth purest race war now taken place.
I wrote this album about Barent Sea and Willem Barents and them 3 expeditions to the North. Svalbard is Norwegian EEA NATO Territory but Swiss and their US Music Scene don't care.
As one Northern Army is already real also Norwegian as Swedish are with Finnish and Danish army as EU Battlegroups to add..
So here such news as that for also faint and fraud as for Swiss all politcians the neckbreakers their own admin confessing that their UN also attorney are for all terrorist groups human rights to organ trade and chidlren and adutls enslavement for all sorts needed for was it whose business lounges at WEF or Wall Street backbone yards or what all???
So such all of my songs as then replacing theory as that clear also UNHCR has been drawn into as say socialising as Kerry and his DNA against US Patriot Act and so forth in da mix.
So see this album, as I have now 4 MJMsoundscape Albums also with this one also German ISRCs and EANs..
Ah Adidas Kanye West and now Diddy Combs???
UNRWA and aha World Banks and so forth.. So I have enough for my NBB Nordic Blues Bear and else.
The topic here is about Dutch seafarers and Northern Passage to China or India.. .
Clear Copy Rights: Norways arctic university musem. This up in Norways North.
For them reallly special Arnie like ones. Please ask the Noregwian NATO officer if he could ask the Finnish assistent of oncoming Mr Dutch premier once having beenb Dr Rutte.
And ask the Swiss embassy or call their Apple store IG in Swiss parliament.
https://en.uit.no/tmu/utstillinger/utstilling?p_document_id=411048
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https://www.defmin.fi/en/topical/press_releases_and_news/six_negative_decisions_on_real_estate_transactions.14512.news
06.09.2024 08:59
Six negative decisions on real estate transactions
On 4 September 2024, Minister of Defence Antti Häkkänen signed six negative permit decisions concerning real estate acquisitions by buyers from outside the EU and EEA. The negative decisions concern properties in Mikkeli, Imatra and Kouvola, and three properties in Lieksa.
Real estate transactions in Mikkeli, Lieksa and Imatra were made by private individuals while the transaction in Kouvola was made by a company. Both the private individuals and actual beneficiaries of the company are Russian, Ukrainian and Swiss citizens.
Negative permit decisions are based on the Act on Transfers of Real Estate Requiring Special Permission (470/2019). The Ministry of Defence justifies the decisions by stating, among other things, that it cannot be ruled out that the real estate acquisitions in question could threaten national security and hinder the organisation of national defence or the surveillance and safeguarding of territorial integrity.
A permit may also be denied because of unpaid permit fees or because the intended use of the real estate is not credible.
Inquiries
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https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/2250/de
24.071
Botschaft
zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen
vom 4. September 2024
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident
Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen1.
Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:
2023
M
23.4312
Die Terrororganisation Hamas verbieten (Sicherheitspolitische Kommission NR)
2023
M
23.4329
Die Terrororganisation Hamas verbieten (Sicherheitspolitische Kommission SR)
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
4. September 2024
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Viola Amherd
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Übersicht
Mit dem neuen Bundesgesetz sollen die Hamas, Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, verboten werden. Damit können die Behörden des Bundes und der Kantone wirksam gegen die Hamas und solche Organisationen vorgehen. Zusätzlich erhält der Bundesrat die Kompetenz, Organisationen und Gruppierungen zu verbieten, deren Führungspersonen, Zielsetzung oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen und die mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten unterstützen und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen.
Am 7. Oktober 2023 griff die militante islamistische und palästinensisch-nationalistische Organisation Hamas Israel vom Gazastreifen aus an. Der Angriff forderte den Tod von fast 1200 Personen aus Israel und auch aus anderen Staaten, so der Schweiz. Bei dem Terrorakt nahm die Hamas nicht nur militärische Ziele, sondern bewusst auch die Zivilbevölkerung durch Luft- und Bodenangriffe ins Visier. Sie griff ein Open-Air-Musikfestival und Kibbuze an, wobei die Kämpfer der Hamas wahllos Zivilisten erschossen, verstümmelten, verbrannten und sexueller Gewalt aussetzten. Unter den Opfern befanden sich zahlreiche Frauen und Kinder. Die Hamas nahm rund 250 Personen als Geiseln und verschleppte sie in den Gazastreifen. Im Nachgang zum Angriff kündigte die Führung der Hamas an, derartige Angriffe fortzusetzen, bis Israel ausgelöscht sei.
Als Reaktion auf diesen beispiellosen Terrorakt beantragten die Sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat ein Verbot der Hamas. Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 22. November 2023, dem Parlament ein entsprechendes Gesetz zu unterbreiten. Damit erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen.
Die Hamas, Tarn- und Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, werden verboten und gelten als terroristische Organisationen nach Artikel 260ter des Strafgesetzbuchs (StGB). Eine Beteiligung oder Unterstützung wird dadurch unter Strafe gestellt. Das Verbot erfasst die Hamas, Tarn- und Nachfolgeorganisationen sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen sind nur dann verboten, wenn der Bundesrat mittels einer Allgemeinverfügung, die eine besondere Nähe zur Hamas darlegt, ein Verbot erlässt: Die Organisationen müssen betreffend Führungspersonen, Zielsetzung oder Mittel mit denjenigen der Hamas übereinstimmen. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Das Verbot erleichtert und beschleunigt den Erlass von präventivpolizeilichen Massnahmen. Ebenso wird die Beweisführung bei Strafverfahren betreffend Artikel 260ter StGB erleichtert. Ein Organisationsverbot schafft zudem Rechtsicherheit für Finanzintermediäre bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann so mit ausländischen Behörden einfacher Informationen über Finanzflüsse mit Verdacht auf Terrorismusfinanzierung austauschen und verhindern, dass die Hamas oder verwandte Organisationen das Schweizer Finanzsystem zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten missbrauchen.
...
2.2 Zusammenfassung des Vernehmlassungsergebnisses
Vom 21. Februar 2024 bis am 28. Mai 2024 wurde das Vernehmlassungsverfahren nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 200515 durchgeführt.
Zur Stellungnahme wurden 73 Stellen eingeladen. Davon haben 51 geantwortet. Zudem sind 12 spontane Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt erfolgten 63 Eingaben. Darunter befinden sich alle Kantone, sieben politische Parteien und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen. Sieben Stellen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Rückmeldungen zum neuen Gesetzesvorentwurf sind überwiegend positiv. Insbesondere unterstützen alle Kantone, die Stellung genommen haben16, sowie die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) den Gesetzesentwurf. Auch sämtliche politischen Parteien, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben,17 begrüssen das Verbot der Hamas im Grundsatz. Weiter haben jüdische und israelitische Organisationen sowie der Dachverband Freikirchen.ch (Freikirchen) dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Es besteht insgesamt die klare Auffassung, dass Terrorismus unter keinen Umständen tolerierbar ist. Das entschiedene und rasche Vorgehen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wird begrüsst. Ebenfalls begrüsst wird, dass beim beantragten Verbot der Hamas auf die Anwendung von Notrecht verzichtet wurde.
Gegen den Gesetzesentwurf in der aktuellen Form haben sich Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) ausgesprochen. Die NGOs befürchten, dass ihre bisherige Tätigkeit mit dem neuen Gesetzt strafbar und somit verunmöglicht wird. Die DJS sind der Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Gesetz rechtsstaatliche Grundsätze nicht gewahrt werden. Zudem machen die DJS gelten, dass Gewalttaten der Hamas gegen die Zivilbevölkerung bereits unter der heutigen Gesetzeslage strafrechtlich verfolgbar seien und das vorgeschlagene Gesetz somit unnötig sei.
Die Gesellschaft Schweiz-Palästina und die Commission Contributive Citoyenne Genève lehnen den Gesetzesentwurf grundsätzlich ab, weil er im historischen Kontext nicht gerechtfertigt sei. Zudem sei die Hamas primär eine politische Bewegung und nicht eine terroristische Organisation.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden gaben in ihren Stellungnahmen Verbesserungsvorschläge ab oder übten Kritik am Umfang des Verbots und an dessen Rahmenbedingungen. Die Rückmeldungen werden nachfolgend zusammengefasst dargelegt. Das detaillierte Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens wird in dem dafür vorgesehenen Bericht detailliert dargestellt.18
Umfang des Verbots
Zusätzlich zum Verbot der Hamas befürworten die Kantone Nidwalden und Wallis ein umfassendes Verbot der Hisbollah und aller ihr zugehörigen Gruppen, indem sie ebenfalls als terroristische Organisationen gemäss Artikel 260ter StGB eingestuft werden sollten. Ein solches Verbot ist aus Sicht des Kantons Nidwalden geboten, da die Hisbollah Ziele verfolgt, die denjenigen der Hamas sehr ähnlich sind.
Die NGOs kritisieren, dass sowohl die Definition der Tarn- und Nachfolgeorganisationen als auch die Definition der mit der Hamas verwandten Organisationen und Gruppierungen zu wenig klar sei. Sie fordern aus Gründen der Rechtssicherheit, dass die verbotenen Organisationen und Gruppierungen in der Botschaft oder im Gesetzestext genauer definiert werden. Zwei Vernehmlassungsteilnehmende fordern, die Bestimmungen betreffend Tarn- und Nachfolgeorganisationen sowie betreffend verwandte Organisationen und Gruppierungen zu streichen.
Die NGOs fordern, die Ausnahme von der Strafbarkeit genauer darzulegen. Sie beantragen ebenso wie die SP eine Ergänzung des Gesetzestextes. Das Ziel müsse sein, humanitäre Aktivitäten und diplomatische Dienste weiterzuführen. Zudem müsse auch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit ungehindert ausgeübt werden können, ohne dass ein «chilling effect» eintrete.
Rahmenbedingungen
Die SP, die EVP, die DJS, die Freikirchen, grundrechte.ch und der Ordre des avocats de Genève beantragen, dass der Bundesrat bei Verboten von mit der Hamas verwandten Organisationen und Gruppierungen vor Erlass eines Verbots die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultiert. Zudem solle auch die gerichtliche Kontrolle dieser Verbote sichergestellt werden.
Die Kantone Basel-Landschaft, St. Gallen, die Bundesanwaltschaft sowie die KKPKS fordern, dass die Verfolgung und Beurteilung von Beteiligungs- und Unterstützungshandlungen zugunsten der Hamas sowie verwandter Organisationen und Gruppierungen der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen, da die Bundesanwaltschaft bereits über ein grosses Knowhow in der Untersuchung von Unterstützungshandlungen zugunsten terroristischer Organisationen verfügt. Dagegen begrüsst der Kanton Zürich die heutige Zuständigkeit der kantonalen Behörden nach Artikel 24 StPO, wenn ein eindeutiger Schwerpunkt der verfolgten Taten in einem Kanton besteht.
2.2 Zusammenfassung des Vernehmlassungsergebnisses
Vom 21. Februar 2024 bis am 28. Mai 2024 wurde das Vernehmlassungsverfahren nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 200515 durchgeführt.
Zur Stellungnahme wurden 73 Stellen eingeladen. Davon haben 51 geantwortet. Zudem sind 12 spontane Stellungnahmen eingegangen. Insgesamt erfolgten 63 Eingaben. Darunter befinden sich alle Kantone, sieben politische Parteien und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen. Sieben Stellen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Die Rückmeldungen zum neuen Gesetzesvorentwurf sind überwiegend positiv. Insbesondere unterstützen alle Kantone, die Stellung genommen haben16, sowie die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) den Gesetzesentwurf. Auch sämtliche politischen Parteien, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben,17 begrüssen das Verbot der Hamas im Grundsatz. Weiter haben jüdische und israelitische Organisationen sowie der Dachverband Freikirchen.ch (Freikirchen) dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Es besteht insgesamt die klare Auffassung, dass Terrorismus unter keinen Umständen tolerierbar ist. Das entschiedene und rasche Vorgehen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wird begrüsst. Ebenfalls begrüsst wird, dass beim beantragten Verbot der Hamas auf die Anwendung von Notrecht verzichtet wurde.
Gegen den Gesetzesentwurf in der aktuellen Form haben sich Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) ausgesprochen. Die NGOs befürchten, dass ihre bisherige Tätigkeit mit dem neuen Gesetzt strafbar und somit verunmöglicht wird. Die DJS sind der Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Gesetz rechtsstaatliche Grundsätze nicht gewahrt werden. Zudem machen die DJS gelten, dass Gewalttaten der Hamas gegen die Zivilbevölkerung bereits unter der heutigen Gesetzeslage strafrechtlich verfolgbar seien und das vorgeschlagene Gesetz somit unnötig sei.
Die Gesellschaft Schweiz-Palästina und die Commission Contributive Citoyenne Genève lehnen den Gesetzesentwurf grundsätzlich ab, weil er im historischen Kontext nicht gerechtfertigt sei. Zudem sei die Hamas primär eine politische Bewegung und nicht eine terroristische Organisation.
Die Vernehmlassungsteilnehmenden gaben in ihren Stellungnahmen Ver
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Art. 4 Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer
Absatz 1: Das vorliegende Gesetz soll nicht für dringlich erklärt werden. Es untersteht folglich dem fakultativen Referendum.
Absatz 2: Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Der hierzu nötige Bundesratsbeschluss und das Inkrafttreten sollen zeitnah nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist bzw. einer angenommenen Volksabstimmung erfolgen.
Absatz 3: Das Organisationsverbot hat für die betroffenen Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen. Deshalb ist eine Befristung der Geltungsdauer auf fünf Jahre angebracht. Dies entspricht der in Artikel 74 Absatz 3 NDG enthaltenen Maximalfrist, die im Falle der Allgemeinverfügung betreffend das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen ausgeschöpft wurde. Wenn bei einem Organisationsverbot gemäss NDG, also einem Verbot auf der Grundlage eines UNO-Beschlusses, eine Befristung vorgesehen ist, dann sollte beim vorliegenden Gesetz, also einem Verbot ohne Beschluss der Vereinten Nationen, auch eine Befristung erfolgen. Die Geltungsdauer des vorliegenden Bundesgesetzes kann durch das Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verlängert werden.
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Tracklist
1. | Race for the Passage North | 3:46 |
2. | 1594 First Voyage | 2:50 |
3. | Second Voyage 1595 | 2:35 |
4. | Cold embrace led to Mutiny | 3:22 |
5. | Saint Elmos Fires | 3:24 |
6. | Svalbard | 3:22 |
7. | Disagreement as to part Ways | 4:26 |
8. | Stranded to a barren Bluff | 5:22 |
Credits
License
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ENDLAGER I founded in 2012 for my own music fun. Played in some bands not so much to mention worth at all due politcal reasons. I began to play guitars 2007 as I quit the last band in 2001 where I played bass. ENDLAGER deals about lethal knowledge around but for the mainstream not suitable. Due also many various reasons as political as business for.